Weimarer Republik
S. Spiekermann
Das internationale System nach dem 1.Weltkrieg
War das 19. Und das beginnende 20. Jahrhundert noch das Zeitalter der Nationalstaaten, so
lassen sich ganz erhebliche Veränderungen der internationalen Beziehungen seit dem Ende
des Weltkrieges. Die Weimarer Republik war viel stärker mit dem internationalen System,
das 1919/20 geschaffen wurde und von dem der Versailler Vertrag mit seinen Konsequenzen
nur ein, wenn auch wichtiger teil war, verklammert als es das deutsche Kaiserreich vor
1914 war. Dies galt sowohl in ökonomischer Hinsicht (Abhängigkeit vom Funktionieren der
Weltwirtschaft unter amerikanischer Dominanz) als auch in sicherheitspolitischer,
rüstungsmäßiger und ideologischer Hinsicht. Zu erinnern ist nur an das Hineinwirken
westlich- demokratischer Ideen und Beeinflussung der KPD, die als Partei seit Mitte der
zwanziger Jahre eindeutig im Dienste der Sowjetunion und ihrer außenpolitischen
Interessen stand.
Dies hatte zur Folge, das eine Erschütterung des internationalen Systems, wie es im
Gefolge der Weltwirtschaftskrise von 1929/30 an der Fall war, viel unmittelbarer und
umfassender Auswirkungen auf Deutschland haben mussten, als es für das Kaiserreich vor
1914 galt.
Das Deutsche Reich war aber nicht von Anfang an in dieses System integriert. Es sind
mindestens zwei Phasen zu unterscheiden. Direkt nach dem Krieg war Die Republik
außenpolitisch isoliert und innenpolitisch und innenpolitisch "semisouverän",
da es z.B. Kontrollen der Wirtschaft, der Reichsbank, Gebiete unter Völkerbundverwaltung
oder unter der Frankreichs gab. "Internationale Beziehungen" ergaben sich nur
über den Versailler Vertrag. In der zweiten Phase ( ab 1922) gab es
Integrationsbemühungen von Seiten Deutschlands - insbesondere von Gustav Stresemann - in
das System und den Versuch eines "Arrangements" mit Frankreich, was sich in den
Verträgen von Rapallo und Locarno widerspiegelt. Im weiteren werde ich den Völkerbund,
das gescheiterte Genfer Protokoll, den Briand-Kellog-Pakt , also innovative, wenn auch
teilweise illusorische Teile des Systems,sowie die internationalen Finanz -und
Handelsströme darstellen.
Der Völkerbund, der im wesentlichen durch die Initiative des US-Präsidenten Wilson
entstand, wurde auf der Versailler Friedenskonferenz 1919 gegründet. Seine Satzung wurde
Bestandteil des Versailler Vertrages Mitglieder waren zunächst die 32 alliierten und 13
neutrale Staaten 8 die USA traten dem Völkerbund nicht bei).Später wurden unter anderen
Österreich, Deutschland und die UDSSR aufgenommen; ausgeschieden sind Brasilien(1926),
Japan und Deutschland (1933) und Italien(1937), die UdSSR wurde im Zusammenhang mit dem
finnisch-russischem Winterkrieg ausgeschlossen (1940).Die Entscheidungsorgane waren: die
Bundesversammlung( jedes Land hatte eine Stimme), der Völkerbundsrat mit fünf ständigen
und -zuletzt - neun nichtständigen Mitgliedern. Das Ständige Sekretariat hatte seine
Sitz in Genf. Beschlüsse der Bundesversammlung oder des Rats erforderten Einstimmigkeit.
Der Rat trat drei- bis viermal jährlich zusammen. Seit den dreißiger Jahren verlor der
Völkerbund vor allem durch die Aggresionspolitik der faschistischen Staaten jeden
Einfluss auf der internationalen Bühne und konnte so neben der Besetzung des Ruhrgebietes
durch Frankreich 1923 die Eroberung Abessiniens durch Italien 1935/36, das Eingreifen
Deutschlands und Italiens in den spanischen Bürgerkrieg 1936,die Besetzung der
Mandschurei durch Japan 1931 und die Besetzung der Tschechoslowakei durch Deutschland 1939
nicht verhindern. Die wichtigsten Bestimmungen der Völkerbundsatzung sahen eine
Abrüstung bis auf ein Minimum, die Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitfragen und die
Verbindlichkeit der daraus resultierenden Entscheidung sowie eine Klausel, die einem
unverschuldet angegriffenen Land die Beistandspflicht der anderen Staaten garantierte, vor
.Das Genfer Protokoll, das im Oktober 1924 vom Völkerbund angenommen wurde, enthielt
einen groß gedachten Versuch, die Satzung des Völkerbunds so auszugestalten, dass alle
Staaten volle Sicherheit gegen einen ungerechtfertigten kriegerischen Angriff erhielten.
Zu diesem Zweck baute man nicht nur das System der Schiedsgerichte aus, sondern versuchte
den Grundsatz durchzuführen, das alle Staaten "einzeln und insgesamt"
verpflichtet seien "einem angegriffenen oder bedrohten Staat zu Hilfe zu
kommen"(Art.2, Abs.3). Es traten aber nur Frankreich, Polen und die Tschechoslowakei
bei. Die anderen Großmächte verspürten wenig Motivation, solch eine kollektive
Sicherheitsgarantie an Staaten zu vergeben, die nicht in ihrer Interessensphäre lagen, so
das dass Genfer Protokoll de facto gescheiter war.
Die Idee , einen "ungerechtfertigten kriegerischen Angriff" gar nicht entstehen
zu lassen, verfolgte Der Briand-Kellog-Pakt, der aus Verhandlungen zwischen Frank Kellog
und A. Briand in den Jahren 1927 und 1928 hervorgegangen war. Ursprünglich als
bilateraler Vertrag gedacht , hatte Kellog, beeinflusst durch die vom Chicagoer
Rechtsanwalt Levinson ins Leben gerufene Bewegung zur "Ächtung des Krieges"
einen alle Großmächte umfassenden Vertrag ausgestaltet, in dem sie auf den Krieg als
Werkzeug der Politik verzichten sollten .Damit sollte jedoch das Recht zur
Selbstverteidigung gegen einen Angriff keineswegs beschränkt werden. Frankreich, England,
USA, Russland und Deutschland traten dem Pakt bei, der allen Staaten offenstehen sollte.
Er blieb er wirkungslos, da man sich auf keine konkreten Massnahmen einigen konnte, wie
man mit einem Aggressor international verfahren sollte und der Völkerbund keine
Möglichkeit hatte, militärisch einzugreifen.
Die Verflechtung des Kapitalverkehrs und eine (gewisse) Abhängigkeit von den USA begann
schon während des Krieges, in dem Die USA Kredite über 10 Milliarden Dollar an die
Alliierten vergaben, die nach dem Krieg zurückgezahlt werden sollten. Zudem flossen
erhebliche Mengen (privaten) Kapitals in die europäischen Staaten. Für das Deutsche
Reich bedeutete dies konkret, das 1925.29 36% der Nettoinvestitionen durch den Überschuss
aus dem Kapitalverkehr, also durch Nettokapitalimport finanziert wurden. Deutschland, vor
dem Krieg ein Kapitalausfuhrland, war in einem ungeheuren Masse zum Kapitaleinfuhrland
geworden. Kredite wurden an die Industrie und Landwirtschaft, sowie an öffentliche
Körperschaften, die 1927 alleine 1,7 Milliarden Dollar betrugen, vergeben. Diese
Abhängigkeit wirkte sich fatal während der Weltwirtschaftskrise
aus, als es in Folge eines dramatischen Zusammenbruches der New Yorker Aktienbörse im
Oktober 1929 zu Rückruf der kurzfristigen Kredite , die amerikanische Banken an die
europäischen Staaten vergeben hatten, kam. Zudem erhöhte die amerikanische Regierung zum
Schutz der eigenen Wirtschaft die Importzölle . Der Welthandel (die Gesamtimporte von 75
Ländern) und damit auch die Absatzchancen der exportorientierten Industrie und
Landwirtschaft sank von 3 Milliarden Dollar (Januar 1929) auf knapp 1Millarde Dollar
(Januar 1933). Damit war neben dem politischem System auch das wirtschaftliche System
zusammengebrochen , und die Staaten durchliefen ,politisch wie wirtschaftlich, eine Phase
der "Re-Nationalisierung".Die Beziehungen zwischen Gesellschaft und
demokratischen Institutionen
Die Neigung der Deutschen sich in Vereinen oder Verbänden zu organisieren war in
Deutschland immer schon vorhanden. Max Weber sprach 1910 vom Deutschen als
"Vereinsmenschen". Eine wichtige Ausnahme während der Zeit der Weimarer
Republik stellten jedoch die Gewerkschaften dar. 1913 waren nur etwas mehr als 3 Millionen
Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, 1919 fast 7 Millionen und 1922 annähernd 11
Millionen. In den Jahren der Stabilisierung sank dann die Mitgliederzahl bis auf rund 6
Millionen im Jahre 1925, stieg jedoch noch einmal auf ca. 8 Millionen, eine Zahl die bis
Ende 1932 etwa konstant blieb. Das bedeutet, das selbst in den Jahren harter sozialer
Auseinandersetzungen höchstens 50 % der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert waren.
Da keine Gesamtdarstellung des Vereins - und Verbandswesen der Weimarer Republik vorlag,
werde ich mich auf das Verbandssystem der der Sozialdemokratie nahestehenden
Arbeitnehmerschaft beschränken.
Betrachtet man das quantitative Ausmaß, dann war die Weimarer Republik die Blütezeit des
sozialdemokratischen Verbandssystems. Etliche Kulturorganisationen und Arbeitnehmervereine
wurden erst 1919 gegründet: Die Arbeiterwohlfahrt, die Jungsozialisten, die
Kinderfreunde, der Arbeiter-Radio-Bund, die Vereinigung sozialistischer Juristen, die
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer, die Sozialistische Vereinigung für
Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, der Einheitsverband sozialistischer Handels-und
Gewerbetreibender, die sozialistische Studentenschaft, der Sozialdemokratische
Intellektuellenbund, der Arbeiter- Schützen-Bund usw. .Auch die früher gegründeten
Vereine konnten bis Ende der zwanziger Jahre größtenteils beträchtliche
Mitgliederzuwächse verzeichnen. Die "Arbeiter-Radfahrer" konnten bis Ende der
zwanziger Jahre ihre Mitgliederzahl auf 314.000 verdoppeln. Die proletarische
Freidenkerverbände erlebten einen wahren "Boom2 und zählten schließlich 600.000
Mitglieder (1914:6500). Der Arbeiter-Turn-Bund steigert seine Mitgliederzahl von 170.00
(19149 auf 570.000 und der Arbeiter-Samariter-Bund von 5500 auf 43.000. Allerdings war
dies kein linearer Zuwachs. Die sozialdemokratischen Kulturvereine durchlebten in der
Weimarer Republik je zwei Phasen des Auf- und Abstiegs. Beides war Ausdruck der jeweils
gegebenen politischen und ökonomischen Lage der Republik. Die gravierendsten Einbrüche
hatten die Arbeiterorganisationen während und unmittelbar nach der Hyperinflation des
Jahres 1923 und 1930, als die Kulturvereine erneut in die Krise (weltweite ökonomische
Depression und Arbeitslosigkeit) gerieten, hinzunehmen.
Verallgemeinernd zeigt diese Beispiel deutlich die große Vielfalt von Verbänden und
Vereinen, sowie einen hohen Mitgliederstand (Organisationsgrad) und eine (vermutlich
ähnliche Abhängigkeit) von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auch
bei anderen Vereinen. Neben diesen eher "klassischen" Verbänden und Vereinen
gab es auch paramilitärische Verbände und Organisationen, wie z. B. das Reichsbanner
Schwarz-Rot-Gold ( Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner mit zeitweilig 3,5
Millionen Mitgliedern, die den staatstragenden Parteien nahestanden), den Stahlhelm (Bund
"der unbesiegt heimgekehrten deutschen Frontsoldaten" mit ca. 1 Million
Mitgliedern, die der DNVP nahestanden) und der "SA", die 1931 100.000 Mitglieder
(mit stark steigender Tendenz) umfaßte
Zu den Indikatoren "Zeitungskonsum" und "freiwillige (soziale)
Jugendarbeit" ließen sich keine verwertbaren Daten gewinnen. Zahlen über die
quantitative Einbindung von Jugendlichen in das Vereins-und Verbandswesen im Deutschen
Reich von 1927 liegen jedoch vor.
Mitgliederzahl Verband Mitgliederzahl Verband
595.000 Evangelische Verbände . 44.000 Politische Verbände
881.000 Katholische Verbände 29.000 "Bündische Gruppen"
1.577.000 Sportverbände 56.000 Sozialistische Verb.
4000 Jüdische Verbände 544.000 Sonstige Verbände
Die Referenden als Indikator für politisches Interesse
Durch Volksbegehren konnte ein Zehntel der Stimmberechtigten den Volksentscheid (ausser in
Haushalts-, Abgaben- , und Besoldungsfragen) verlangen. Ein über das Volksbegehren
verlangter Volksentscheid bedurfte der Teilnahme von mehr als der Hälfte der
Stimmberechtigten, um als gültig zu gelten. Während der Zeit der Weimarer Republik
wurden im Reich acht Volksbegehren beantragt (von denen fünf aus unterschiedlichen
Gründen nicht durchgeführt wurden, so dass letztlich drei relevante übrig blieben), und
in etwa zwei Dutzend weiteren Fällen haben Parteien oder Verbände Volksinitiativen
erwogen oder angekündigt. In den Ländern konnten Volksbegehren oft auch die vorzeitige
Auflösung des Landtages verlangen ( was aber nur einmal im Jahre 1931 gelang, als ein
erfolgreicher Volksentscheid die Auflösung des oldenburgischen Landtags erzwang). Unter
allen Volksinitiativen in den Ländern erlangte aber nur das Begehren zur Auflösung des
preussischen Landtages im Jahre 1931 politisches Gewicht.
Die drei Volksinitiativen auf Reichsebene waren: der Volksentscheid zur
"entschädigungslosen Enteignung der deutschen Fürsten" 1926 (gescheitert an
einer Beteiligung von weniger als der Hälfte der Wahlberechtigten, aber eine 90 %-tige
Zustimmung für die Enteignung bei denen, die abgestimmt haben), das Volksbegehren gegen
den Bau des "Panzerkreuzers A" 1928 (ein Volksentscheid kam nicht zustande , da
sich beim Volksbegehren nur 2,94 % der Stimmberechtigten eintrugen) und der Volksentscheid
gegen den "Young-Plan" bzw. Gegen die bisherige Aussenpolitik, die durch den zum
Entscheid stehenden Entwurfes eines "Freiheitsgesetzes" völlig umgestaltet
werden sollte (gescheiter, da nur knapp 15 % der Wahlberechtigten teilnahmen, die dem
Entwurf aber eine 93 %-tige Zustimmung gaben) . Auf Landesebene erbrachte das
Volksbegehren zur Auflösung des preussischen Landtages nicht das "JA" der
Mehrheit aller Stimmberechtigten (39,2 % der Wahlberechtigten nahmen teil, die dem Antrag
eine 94 %-tige Zustimmung gaben).Es ist zu vermuten, das die Wähler, die sowieso mit
"Nein" gestimmt hätten, in der Mehrzahl nicht an den Referenden teilnahmen,
während die Befürworter ihre Anhängerschaft offenbar gut mobilisieren konnten.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass es ein dichtes und durch einen hohen
Organisationsgrad gekennzeichnetes Vereins- und Verbandssystem sowie soziale Netzwerke und
Verbundsysteme gab. Die Beteiligung an Referenden war recht unterschiedlich, erreichte
jedoch nie die notwendige Beteiligung von mehr als 50 % der Stimmberechtigten. Dennoch
denke ich, das man von einem hohen politischen Interesse der Bevölkerung sprechen kann,
da viele Themen von "existentieller Bedeutung" zu seien schienen und
dementsprechend kontrovers diskutiert wurden. Das gut ausgebaute Vereins- und
Verbandswesen konnte die "zivilbürgerliche Gesellschaft" - von der
"staatsbürgerlichen Gesellschaft" ganz zu Schweigen- nicht wesentlich stärken,
da die Verbände eher eine klassische Partikularinteressenvertretung betrieben und
bestrebt waren, den Staat in ihrem Sinne zu instrumentalisieren, so dass von
korporatistischen Tendenzen, die einen Gewinn für die Gesellschaft bedeutet hätten,
keine Rede sein konnte.
Die Effizienz der demokratischen Institutionen
Versucht man die Effizienz demokratischer Institutionen an den Faktoren Arbeitslosenquote
, , Inflationsrate ,Wirtschaftswachstum, Regierungsstabilität und politische Morde
abzulesen , ergibt sich für die Weimarer Republik folgendes Bild:
Die offizielle Zählung der Arbeitslosen begann erst 1928, dennoch gibt es auch für die
vorigen Jahre zuverlässige Schätzungen
Jahr Arbeitslose laut offizieller Statistik geschätzte Arbeitslose (Einschliesslich
der "unsichtbaren" Arbeitslosen )
absolut in Mio. in % absolut in Mio. in %
1921 0,346 1,8
1922 0,215 1,1
1923 0,818 4,1
1924 0,927 4,8
1925 0,682 3,4
1926 2,025 10,0
1927 1,312 6,2
1928 1,353 7,0 2.22 10,6
1929 1,892 9,6 2,47 11,7
1930 3,076 15,7 3,79 18,1
1931 4,502 23,9 5,62 27,4
1932 5,575 30,6 7,24 36,0
1933 4,804 26,3 6.50 32,7
Inflationsrate:
Die Inflation sollte als Prozess verstanden werden, der bereits 1914, unmittelbar nach dem
Ausbruch des Krieges, einsetzte, zahlreiche Phasen durchlief- solche relativer
Währungsstabilität und solcher beschleunigten Währungsverfalls- und schließlich in der
Hyperinflation ab ende 1922 kulminierte.
Der Weltkrieg kostet das Reich gewaltige Summen, die aus dem Staatshaushalt nicht
aufgebracht werden konnten. Steuererhöhungen waren während des Krieges nicht zu
verantworten. Deshalb finanzierte die Regierung den Krieg durch verzinste Anleihen bei der
Bevölkerung und eine enorme Papiergeldvermehrung (von 2 Milliarden Reichsmark im Jahr
1913 auf 45 Milliarden im Jahr 1919). Allerdings hielt die Güterproduktion nicht mit der
Geldmengenpolitik Schritt. Als Folge dieser Wirtschaftspolitik musste die Republik eine
völlig zerrütte Währung mit 154 Milliarden Mark Staatsschulden übernehmen. Zusätzlich
zu den laufenden Staatsausgaben hatte das Reich noch gewaltige Summen für
Reparationszahlungen, Demobilisierungsmassnahmen, Kriegsopferversorgung und andere soziale
Aufgaben aufzubringen. Gleichzeitig sanken die Staatseinnahmen aufgrund der
Schutzzollpolitik der Siegermächte und einem "stillen Boykott" deutscher Waren
im Ausland. Nach dem Krieg führten die Weimarer Regierungen die Inflationspolitik fort
und glichen bis 1923 das Haushaltsdefizit durch weitere Erhöhungen der Papiergeldmenge
aus. Die Finanzierung des passiven Widerstandes im Ruhrgebiet führte allerdings
endgültig zur Hyperinflation und zur Währungsumstellung vom 16. November 1923.Die
Inflationsrate von 1919 bis 1923 sah konkret so aus:
Wert der Mark, gemessen an einer Goldmark im Jahr 1914
Dezember 1919 10
31.Oktober 1922 1000
"Ruhrkampf".11..Januar bis 26.September 1923
20.Juli 100.000
16.August 1 Million
2.Oktober 100 Millionen
15.Oktober 1 Milliarde
19.Oktober 10 Milliarden
15.November 1.Billion
16.November, Einführung der Rentenmark 1 RM = 1 Billion
Das Wirtschaftswachstum war eher mäßig. Es erreichte bestenfalls die
Produktionskapazität der Vorkriegszeit.
Index der industriellen Produktion ( 1913 = 100 )
1913 100
1918 57
1926 79
1927 101
1928 100
1929 101
1930 89
1931 73
1932 59
1933 66
Die Regierungsstabilität der Weimarer Republik war äußerst gering. In den dreizehn
Jahren von 1919 bis 1932 gab es acht Parlamentswahlen (inklusive der
Nationalversammlungswahl) und zwanzig Regierungen .
Die politischen Morde waren gerade in den Anfangsjahren und in der Endphase ein großes
Problem. Von 1919 bis 1924 ergibt sich folgendes Bild:
Politische Morde von linken Tätern von rechten Tätern Gesamtzahl
Gesamtzahl der
Morde 22 354 376
davon ungesühnt 4 326
teilweise gesühnt 1 27
gesühnt 17 1
Dauer der Strafe
pro Mord 15 Jahre 4 Monate
Hinrichtungen 10 -
Dabei ist auffällig, das die Justiz die Morde von rechtsradikalen weitaus geringer
ahndete, als die von linksextremen.
In der Endphase verschärften sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen nach 1930
zunehmend. Während des Reichstagswahlkampfes im Juli 1932 starben bei politischen
Auseinandersetzungen in Preussen 99 Menschen, 129 wurden schwer verletzt. Allein am
17/18.Juli 1932 starben bei Strassenkämpfen zwischen Kommunisten und Nationalisten 18
Menschen,,68 wurden verletzt. Im Reich Forderte der politische Terror im Juli und August
1932 über 300 Tote.
Wendet man sich der Sozialpolitik und der Interessenvertretung der Arbeiter als Indikator
zu, sieht die Situation günstiger aus. Es wurde ein Arbeitsgerichtswesen mit drei
Instanzen und großem Geltungsbereich, sowie ein Schlichtungswesen bei
Tarifauseinandersetzungen geschaffen. Überstunden mussten mit einem Zuschlag zum Lohn
vergütet werden.!927 wurde die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsvermittlung
eingeführt .Die Mieten wurden bis 1925 künstlich niedrig gehalten, was zwar den privaten
Wohnungsbau behinderte, aber den Lohn und Gehaltsanteil, der für die Miete aufgewendet
werden musste, möglichst gering hielt. Die Hauszinssteuer förderte den öffentlichen
Wohnungsbau: 1926 wurden 205.000 und 1928 309.000 neue Wohnungen gebaut. Diese
exemplarisch herausgegriffenen Sozialmassnahmen überdauerten aber nicht alle die
mannigfaltigen Krisen; viel Reformen und Verbesserungen lösten finanzielle Probleme aus
und standen daher auf dem Prüfstand, wurden abgeschwächt oder ganz aufgehoben.
Die Form des demokratischen Systems der Weimarer Republik
Versucht man die Weimarer - nach A. Lijpharts Kriterien- in den Bereich
Konsensusdemokratie oder Konkurrenzdemokratie einzuordnen, ergibt sich folgendes Bild:
Die politische macht war zwischen dem Parlament, der Regierung und dem Präsidenten sowie
dem Volk (plebiszitäre Element) in einem Spannungsverhältnis verteilt, das durch einen
Dualismus und gegenseitige Abhängigkeit geprägt war. Es gab keine Machtkonzentration auf
Seiten der Exekutive. Eine Dominanz der Regierung gegenüber dem Parlament war über den
"Umweg Reichspräsident" (Präsidialkabinete) möglich. Das Parteiensystem war
hochgradig fragmentiert und umfaßte mindestens vier wichtige Parteien. Es gab mehrere
Konfliktlinien ( Arbeit-Kapital, Zentrum-Peripherie, Monarchisten-Republikaner), die
prägend waren. Das Wahlrecht sah ein Mehrheitswahlsystem vor, und es gab einen
asymmetrischen Bikammeralismus (Reichstag und Reichsrat), in dem der Reichstag die
"zweite Kammer" dominierte. Im Vergleich zum Kaiserreich gab es eine deutliche
Stärkung der staatlichen Zentralgewalt auf Kosten der Länder. Die Verfassung sah
erhebliche plebiszitäre Elemente (Volksentscheid, Volksbegehren und Direktwahl des
Präsidenten) vor und war somit nicht streng repräsentativ Das Regierungssystem war
parlamentarisch mit einseitiger Kompetenzverlagerung zu Gunsten des Reichspräsidenten.
Eine Einordnung der Weimarer Republik in das Schema von Konsensusdemokratie ist
problematisch, da durch die Machtverteilung zwischen Regierung, Parlament und
Reichspräsident und durch den unterschiedlichen Ge- bzw. Missbrauch dieser Macht eine
eindeutige Zuordnung der machtpolitischen Faktoren so pauschal nicht möglich ist. Man
wird hierbei unterschiedliche Phasen vorfinden. Ich ordne die Weimarer Republik eher der
Konkurrenzdemokratie zu, da es in Theorie und Praxis mit der Person des Reichspräsidenten
einen "Alleinregenten" gab.
Nun drängt sich die Frage nach den verfassungstheoretischen Überlegungen im Vorfeld der
Nationalversammlung, nach dem "Warum gerade diese Art der Verfassung?" auf.
Dabei werden die Theorien von Hugo Preuss und Robert Redslob im Vordergrund stehen. Der
Zwang zu Kompromissen, zu dem die Parteien gezwungen waren, damit die Verfassung
überhaupt verabschiedet werden konnte, bleiben dabei unberücksichtigt.
Ein Entwurf für die zukünftige Verfassung der deutschen Demokratie lag seit Juli 1917
von Hugo Preuss vor. Er war der Meinung, dass der Reichstag noch nicht mit Sicherheit
imstande war, aus sich selbst heraus die Regierung zu bilden. Der Kern seines Entwurfes
war die Bestimmung, dass der Kanzler und jeder einzelne Reichsminister auf Verlangen des
Reichstages zurücktreten müssten. Dagegen verzichtete er darauf, dem Reichstag die
Verantwortung für die Regierungsbildung ganz zu übertragen: Der Kaiser sollte bei der
Berufung der auf die vom Reichstag Vorgeschlagenen oder auf Parlamentsmitglieder
beschränkt sein. Preuss wollte die Regierungsbildung und den Fortbestand der Regierung
auch dann gesichert sehen, wenn sich keine regierungsfähige Reichstagsmehrheit fand. Es
sollte lediglich verhindert werden, das die Regierung gegen den ausdrücklichen Willen
einer Parlamentsmehrheit im Amt blieb.Während für Preuss ein politisches Eigengewicht
des Monarchen notwendig schien, um die Parteien mindestens während einer Übergangszeit
bei der Regierungsbildung zu entlasten, glaubte Robert Redslob in der selbständigen
politischen Stellung des Staatsoberhauptes geradezu den Schlüssel zur Funktionsfähigkeit
des parlamentarischen Systems gefunden zu haben. Redslob implizierte drei Möglichkeiten
der Lösung von Konflikten zwischen Regierung, Parlament und Wählerschaft:1. Es entsteht
eine Differenz zwischen Kabinett und Parlament. Das Staatsoberhaupt nimmt an, die Wähler
würden das Kabinett stützen, und entspricht daher dem Auflösungsersuchen des
Regierungschefs. 2. Bei einer Differenz zwischen Kabinett und Parlament glaubt das
Staatsoberhaupt, die Wähler stünden auf der Seite des Parlamentes. Es wird dann die
Auflösung des Parlamentes ablehnen und das Kabinett durch ein neues ersetzen, das die
Unterstützung der Parlamentsmehrheit hat. 3. Parlament und Regierung befinden sich nach
dem Urteil des Staatsoberhauptes im Widerspruch zur Meinung der Mehrheit der
Wählerschaft. Dann hat das Staatsoberhaupt die Möglichkeit, Neuwahlen anzusetzen, um die
Wähler über die Fortsetzung der bisherigen Politik entscheiden zu lassen.
Für die liberalen Anhänger der parlamentarischen Demokratie schien Redslob einen Weg
gewiesen zu haben, die Funktionsfähigkeit einer parlamentarischen Regierung trotz des
deutschen Vielparteiensystems zu sichern: Man brauchte nur dem Monarchen das Recht das
Recht zu geben, dem Parlament mit der Auflösung zu drohen, falls es die Neigung zeigte,
der Regierung Schwierigkeiten zu machen. Sofern die Wähler nicht eindeutig auf der Seite
des Parlamentes standen, würde die Furcht vor Neuwahlen die Parlamentsmehrheit
veranlassen, sich wieder um die Regierung zu scharen. Zum Erfolg der Theorie Redslobs trug
bei, dass sie die Rolle der Wählerschaft als dem Schiedsrichter bei Konflikten zwischen
Parlament und Regierung betonte und daher auch den Vorstellungen der Demokraten
entgegenkam, die ein System suchten, in dem der Volkswille und nicht der Wille von im
Parlament vertretenen Sonderinteressen ausschlaggebend sein würde.
Die Situation der Frauen in der Weimarer Republik
Dir Verfassung sah die formale Gleichberechtigung vor und bestimmte, das die Ehe "
auf der Gleichberechtigung der Geschlechter beruht", aber es gab ein
Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstheorie und Praxis. Das Familienrecht im BGB
legte beispielsweise eine strikte Unterordnung der Ehefrau unter den Ehemann fest. Nach
der Heirat definierte sich die rechtliche Stellung der Frau nur noch über ihren Mann. So
bestimmte §1354 BGB: "Dem Mann steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche
Leben betreffenden Angelegenheiten zu". Zur Aufnahme einer eigenständigen
Erwerbstätigkeit benötigten Frauen (rein rechtlich), die Einwilligung des Mannes, um das
Vermögen der Frau ging nach der Heirat in die Verwaltung und Nutznießung des Mannes
über. $1627 lautete: Der Vater hat Kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die
Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen" und §1634 legte
fest, dass bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern die Meinung des Vaters
vorgeht. Die rechtliche Situation von Alleinerziehenden Müttern war ebenfalls schlecht,
da der Vater des Kindes leicht die Unterhaltszahlungen umgehen konnte. Das (uneheliche)
Kind selbst war rechtlich gesehen "nicht mit dem Vater verwandt".
Das Bildungssystem:
An Volks- und Mittel wurden 1926/27 etwa gleich viele männliche und weibliche Schüler
unterrichtet .An Berufsschulen lag der Anteil der Frauen bei ca.60 %.An Höheren Schulen
gab es eine deutliche Dominanz der männlichen Schüler (etwa 67% der Gesamtzahl ), die
sich an wissenschaftlichen Hochschulen noch auf bis zu 90 % steigerte. Der Unterricht fand
,bis auf die Hochschulen, nach Geschlechtern getrennt statt.. Die Zulassung der Frauen zum
Studium wurde erst 1908 erreicht und seit 1918 standen ihnen alle akademischen Berufe (die
juristischen erst ab 1922) offen.
Weibliche Erwerbstätigkeit:
Zwischen 1882 und 1925 stieg der Anteil weiblicher Erwerbstätiger insgesamt von 24 % auf
36 %. Allein zischen 1925 und 1929 erhöhte sich die Anzahl krankenversicherter Frauen um
20 %. Zwischen 1907 und 1925 stieg die Gesamtzahl der Lohnarbeiterinnen in Industrie und
Handwerk um 48 %. Besonders hervorzuheben ist die Expansion des tertiären Sektors: Die
Angestelltentätigkeiten wurden dort zunehmend zu einer weiblichen Domäne. Zwischen 1907
und 1925 verdreifachte sich die die Zahl weiblicher kaufmännischer Angestellte in Handel
und Industrie.. Jeder dritte Industrie-Angestellte war eine Frau, im Handel lag ihr Anteil
bei 45 %. Frauen standen dabei am unteren Ende der beruflichen Qualifikationsniveaus, der
innerbetrieblichen Hierarchien und der Lohn- und Gehaltsskalen. Sie waren überwiegend in
Klein - und Mittelbetrieben beschäftigt. Der Frauenanteil in höher qualifizierten
Berufen blieb gering, wobei sich der (Volksschul-) Lehrerberuf als "Nische"
erwies, in dem 1925 100.000 Frauen beschäftigt waren. In der Landwirtschaft und in der
Papier- und Textilindustrie, die noch im Kaiserreich einen besonders hohen Frauenanteil
aufwiesen, nahm ihr Anteil ab. Das "Leitbild"- vor dem Hintergrund gesetzlicher
Regelungen und Tarifverträgen mit Lohnabschlägen für Frauen (die Löhne von Frauen
lagen etwa dreissig Prozent unter denen der Männer) - war das des "männlichen
Familienernährers" und das der "weiblichen Zuverdienerin"
Politische Partizipation von Frauen:
Der Anteil weiblicher Parlamentarierinnen sieht folgendermaßen aus :
Deutscher Reichstag Gesamtzahl der Abgeordneten Davon Frauen in Prozent
( Wahlen)
Nationalversammlung 423 41 9,6
Reichstagswahlen 1920 469 37 8,0
Mai 1924 472 27 5,7
Dezember 1924 493 33 6,6
1928 490 35 7,3
1930 575 40 6,9
Juni 1932 608 38 6,2
November 1932 608 38 6,2
1933 566 22 3,9
Der Anteil der Frauen in den einzelnen Fraktionen war sehr unterschiedlich:
SPD: 11 % - 14 % KPD (ab 1930): ähnlich SPD andere Parteien: ca.3 %-9 %
Die Frauenbeteiligung bei den Wahlen zur Nationalversammlung und dem ersten und zweiten
Reichstag war damals "Weltrekord" ( eine entsprechende Vertretung von Frauen
wurde in der BRD erst wieder 1983 erreicht )
Im Gegensatz zum Reichstag war im Reichsrat nie eine Frau vertreten. Keine der
Parlamentarierinnen war je Mitglied einer Regierung, und auch Ämter im Reichstag
erreichten sie mit Ausnahme des der Schriftführerin nicht. Vom Alter her waren die
Parlamentarierinnen jünger als ihre männlichen Kollegen. Ihr durchschnittliches
Eintrittsalter lag bei 43, das der Männer bei 48. Nur 58 % der Frauen waren verheiratet
(im Vergleich zu 93 % der weiblichen Bevölkerung). Der Beruf der Politikerin ließ sich
also anscheinend wesentlich schlechter mit dem Familienleben vereinbaren als der des
Politikers.
Parteien und Rekrutierungsmechanismen von Frauen:
Frauen machten 1918 28,3 % der SPD-Mitglieder aus. Diese Zahl viel bis 1923 auf 10,3 %,
stieg dann aber bis 1931 auf 22,8 % an. Jeweils drei Frauen waren während der Weimarer
Republik im Parteivorstand. Als zentrales Plenum der Frauenarbeit in der Partei fanden
insgesamt vier Frauenkonferenzen jeweils nach Parteitagen statt, inhaltliche Parteiarbeit
der Frauen konzentrierte sich auf das Gebiet der Sozialpolitik. Innerhalb der Partei war
dabei in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Frauenbild die geschlechterspezifische
Aufteilung in "Männerpolitik und Frauenpolitik" gleichbedeutend mit
"wichtiger und unwichtiger" Politik fest verankert. Zusammenfassend lässt sich
festhalten, das die SPD zwar die Partei mit der größten Bereitschaft war, Frauen eine
Chance zur politischen Mitarbeit zu geben, diese Bereitschaft jedoch nicht grenzenlos war.
Frauen gelangten nie wirklich in wahre Machtpositionen der Partei.
Der Anteil weiblicher KPD-Mitglieder betrug 1922 ca. 10 %, stieg bis Ende der zwanziger
Jahre auf 16 % und 1933 15 %. Entsprechend dem Politikverständnis der Partei lag jedoch
der Schwerpunkt kommunistischer Frauenpolitik im Gegensatz zur Sozialdemokratischen nicht
auf der parlamentarischen Arbeit, sie sollte vielmehr direkt an der Not der Arbeiterin
anknüpfen, und sie zur Gegenwehr mobilisieren. Die Bindung der Frauen an die KPD war
oberstes Ziel aller kommunistischer Frauenpolitik. Dabei war ihr Hauptproblem die Suche
nach Formen und Methoden der politischen Arbeit vor allem unter nicht politischen Frauen.
Die KPD entwickelte in den Jahren der Weimarer Republik unterschiedliche Strategien, um
die von ihr angestrebte Politisierung der Frauen zu erreichen. Anfangs beschränkte man
sich auf die von der Parteizeitschrift "Die Kommunistin" geleistete schriftliche
Agitation. Im Jahre 1925 wurde der Rote Frauen- und Mädchenbund als Instrument der
Politisierung gegründet. In der Folgezeit wurden weitere überparteilich konzipierte
Massenorganisationen im Vorfeld der KPD gegründet. Für alle Arbeiterparteien ist
festzustellen, das sie die wirtschaftlichen Bedingungen für die Emanzipation der Frau in
den Vordergrund stellten..
Im Gegensatz zu den Arbeiterparteien wurde in keiner der bürgerlichen Parteien eine so
ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung über das Konzept von Fraünp9olitik
geführt. Dagegen wurde die spezielle Organisation der Frauen in den bürgerlichen
Parteien wesentlich stärker ausdifferenziert. Alle entwickelten ähnlich strukturierte
Frauenorganisationen auf allen Parteiebenen . Damit wurden die bürgerlichen Parteien
ihrem Verständnis von der grundsätzlichen Verschiedenheit von Mann und Frau gerecht; sie
betonten in der Parteistruktur die "speziellen Eigenarten von Mann und Frau".
Allgemein zeigte sich der Einfluss der bürgerlichen Frauenbewegung in einer Übernahme
ihres Frauenbildes bei der Definition von Frauenpolitik aller bürgerlichen Parteien.
Die DDP konnte als politisches Sammelbecken zumindest der führenden Frauen aus der
bürgerlichen Frauenbewegung bezeichnet werden. Darüber hinaus kennzeichnete sich die DDP
als regelrechte "Akademikerinnenpartei" aus.
Vor dem Hintergrund der Grundorientierung des ZENTRUMS an Christentum und Deutschtum
lautete der zentrale Satz zur Stellung der Frau: "Die mütterliche und
heimgestaltende Kraft der Frau in Familie und Volksleben ist als unersetzbares Volksgut zu
hüten. Weibliche Berufstätigkeit wurde zwar grundsätzlich, aber nicht uneingeschränkt
anerkannt. Die volle politische Gleichberechtigung der Frau wurde festgeschrieben. Des
weiteren sprach sich das Zentrum in seinem Parteiprogramm für die zentrale
Berücksichtigung von Mutter und Kind in der Wohlfahrtspflege und die Förderung des
Fraueneinflusses in der Mädchenerziehung aus.
Die Stellung der Frau wurde im Parteiprogramm der DVP ganz ähnlich wie beim Zentrum
definiert. Ebenfalls analog zum Zentrum waren die weiblichen Parteimitglieder der DVP auf
Reichs-, Wahlkreis- und Ortsebene in Frauenauschüssen organisiert. Die Ausschüsse
sollten vor allem die Idee der Volksgemeinschaft und auch den Führergedanken unter den
Frauen fördern. Die Frauen sollten zwar in die Partei integriert werden, aber dennoch
ihre eigene Arbeit entwickeln. In ihrer Haltung zur Frauenfrage unterschied sich die DNVP
kaum von den übrigen rechtskonservativen Parteien. Stärker als die DVP hob sie den
nationalen und sozialen Gedanken und das Bekenntnis zum Christentum in ihrem Programm
hervor . ähnlich wie beim Zentrum waren zahlreiche Frauen aus der konfessionellen, in
diesem Fall aus der evangelischen Frauenbewegung Mitglieder der DNVP.
Alle Parlamentarierinnen der bürgerlichen Parteien rekrutierten sich aus der
bürgerlichen Frauenbewegung. Die Parteien stellten sie als Kandidatinnen auf, da sie vor
allem zu Beginn der Weimarer Republik die einzigen qualifizierten Frauen waren, die dafür
in Frage kamen.
Literaturverzeichnis:
1.Erdmann,Karl-Dietrich / Schulze, Hagen (hrsg.); Weimar. Selbstpreisgabe einer
Demokratie. Eine Bilanz heute. Kölner Kolloquium der Fritz Thyssen Stiftung, Juni 1979,
Droste Verlag Düsseldorf .
2.Eych, Erich; Geschichte der Weimarer Republik. Von der Konferenz von Locarno bis zu
Hitlers Machtübernahme 1925-1933. 4. Auflage, Eugen Rentsch Verlag 1956.
3.Hartmann, Dieter Dirk; Volksinitiativen , Beiträge zur Politikwissenschaft Bd./Vol.6 ,
Peter Lang Verlag, Frankfurt / M . 1976.
4.Informationen zur politischen Bildung, Heft 109/110; Die Weimarer Republik, Neudruck
1988, Franzis-Verlags Gmbh München.
5.Lehnert,Detlef / Megerle,Klaus (hrsg.); Politische Teilkulturen zwischen Integration und
Polarisierung. Zur politischen Kultur in der Weimarer Republik, Westdeutscher Verlag 1990.
6.Lohschelder, Britta; Die Knäbin mit dem Doktortitel. Akademikerinnen in der Weimarer
Republik, Centaurus-Verlagsgesellschaft, Pfaffenweiler 1994.
7.Pfändner,Bernhard / Schell, Reiner; Weimarer Republik- Nationalsozialismus, C.C.
Buchners Verlag, Bamberg 1990.
8.Statistisches Jahrbuch des Deutschen Reiches, Jahrgang 1928 und 1930.