Weimarer Republik

S. Spiekermann

Das internationale System nach dem 1.Weltkrieg

War das 19. Und das beginnende 20. Jahrhundert noch das Zeitalter der Nationalstaaten, so lassen sich ganz erhebliche Veränderungen der internationalen Beziehungen seit dem Ende des Weltkrieges. Die Weimarer Republik war viel stärker mit dem internationalen System, das 1919/20 geschaffen wurde und von dem der Versailler Vertrag mit seinen Konsequenzen nur ein, wenn auch wichtiger teil war, verklammert als es das deutsche Kaiserreich vor 1914 war. Dies galt sowohl in ökonomischer Hinsicht (Abhängigkeit vom Funktionieren der Weltwirtschaft unter amerikanischer Dominanz) als auch in sicherheitspolitischer, rüstungsmäßiger und ideologischer Hinsicht. Zu erinnern ist nur an das Hineinwirken westlich- demokratischer Ideen und Beeinflussung der KPD, die als Partei seit Mitte der zwanziger Jahre eindeutig im Dienste der Sowjetunion und ihrer außenpolitischen Interessen stand.

Dies hatte zur Folge, das eine Erschütterung des internationalen Systems, wie es im Gefolge der Weltwirtschaftskrise von 1929/30 an der Fall war, viel unmittelbarer und umfassender Auswirkungen auf Deutschland haben mussten, als es für das Kaiserreich vor 1914 galt.

Das Deutsche Reich war aber nicht von Anfang an in dieses System integriert. Es sind mindestens zwei Phasen zu unterscheiden. Direkt nach dem Krieg war Die Republik außenpolitisch isoliert und innenpolitisch und innenpolitisch "semisouverän", da es z.B. Kontrollen der Wirtschaft, der Reichsbank, Gebiete unter Völkerbundverwaltung oder unter der Frankreichs gab. "Internationale Beziehungen" ergaben sich nur über den Versailler Vertrag. In der zweiten Phase ( ab 1922) gab es Integrationsbemühungen von Seiten Deutschlands - insbesondere von Gustav Stresemann - in das System und den Versuch eines "Arrangements" mit Frankreich, was sich in den Verträgen von Rapallo und Locarno widerspiegelt. Im weiteren werde ich den Völkerbund, das gescheiterte Genfer Protokoll, den Briand-Kellog-Pakt , also innovative, wenn auch teilweise illusorische Teile des Systems,sowie die internationalen Finanz -und Handelsströme darstellen.

Der Völkerbund, der im wesentlichen durch die Initiative des US-Präsidenten Wilson entstand, wurde auf der Versailler Friedenskonferenz 1919 gegründet. Seine Satzung wurde Bestandteil des Versailler Vertrages Mitglieder waren zunächst die 32 alliierten und 13 neutrale Staaten 8 die USA traten dem Völkerbund nicht bei).Später wurden unter anderen Österreich, Deutschland und die UDSSR aufgenommen; ausgeschieden sind Brasilien(1926), Japan und Deutschland (1933) und Italien(1937), die UdSSR wurde im Zusammenhang mit dem finnisch-russischem Winterkrieg ausgeschlossen (1940).Die Entscheidungsorgane waren: die Bundesversammlung( jedes Land hatte eine Stimme), der Völkerbundsrat mit fünf ständigen und -zuletzt - neun nichtständigen Mitgliedern. Das Ständige Sekretariat hatte seine Sitz in Genf. Beschlüsse der Bundesversammlung oder des Rats erforderten Einstimmigkeit. Der Rat trat drei- bis viermal jährlich zusammen. Seit den dreißiger Jahren verlor der Völkerbund vor allem durch die Aggresionspolitik der faschistischen Staaten jeden Einfluss auf der internationalen Bühne und konnte so neben der Besetzung des Ruhrgebietes durch Frankreich 1923 die Eroberung Abessiniens durch Italien 1935/36, das Eingreifen Deutschlands und Italiens in den spanischen Bürgerkrieg 1936,die Besetzung der Mandschurei durch Japan 1931 und die Besetzung der Tschechoslowakei durch Deutschland 1939 nicht verhindern. Die wichtigsten Bestimmungen der Völkerbundsatzung sahen eine Abrüstung bis auf ein Minimum, die Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitfragen und die Verbindlichkeit der daraus resultierenden Entscheidung sowie eine Klausel, die einem unverschuldet angegriffenen Land die Beistandspflicht der anderen Staaten garantierte, vor .Das Genfer Protokoll, das im Oktober 1924 vom Völkerbund angenommen wurde, enthielt einen groß gedachten Versuch, die Satzung des Völkerbunds so auszugestalten, dass alle Staaten volle Sicherheit gegen einen ungerechtfertigten kriegerischen Angriff erhielten. Zu diesem Zweck baute man nicht nur das System der Schiedsgerichte aus, sondern versuchte den Grundsatz durchzuführen, das alle Staaten "einzeln und insgesamt" verpflichtet seien "einem angegriffenen oder bedrohten Staat zu Hilfe zu kommen"(Art.2, Abs.3). Es traten aber nur Frankreich, Polen und die Tschechoslowakei bei. Die anderen Großmächte verspürten wenig Motivation, solch eine kollektive Sicherheitsgarantie an Staaten zu vergeben, die nicht in ihrer Interessensphäre lagen, so das dass Genfer Protokoll de facto gescheiter war.

Die Idee , einen "ungerechtfertigten kriegerischen Angriff" gar nicht entstehen zu lassen, verfolgte Der Briand-Kellog-Pakt, der aus Verhandlungen zwischen Frank Kellog und A. Briand in den Jahren 1927 und 1928 hervorgegangen war. Ursprünglich als bilateraler Vertrag gedacht , hatte Kellog, beeinflusst durch die vom Chicagoer Rechtsanwalt Levinson ins Leben gerufene Bewegung zur "Ächtung des Krieges" einen alle Großmächte umfassenden Vertrag ausgestaltet, in dem sie auf den Krieg als Werkzeug der Politik verzichten sollten .Damit sollte jedoch das Recht zur Selbstverteidigung gegen einen Angriff keineswegs beschränkt werden. Frankreich, England, USA, Russland und Deutschland traten dem Pakt bei, der allen Staaten offenstehen sollte. Er blieb er wirkungslos, da man sich auf keine konkreten Massnahmen einigen konnte, wie man mit einem Aggressor international verfahren sollte und der Völkerbund keine Möglichkeit hatte, militärisch einzugreifen.

Die Verflechtung des Kapitalverkehrs und eine (gewisse) Abhängigkeit von den USA begann schon während des Krieges, in dem Die USA Kredite über 10 Milliarden Dollar an die Alliierten vergaben, die nach dem Krieg zurückgezahlt werden sollten. Zudem flossen erhebliche Mengen (privaten) Kapitals in die europäischen Staaten. Für das Deutsche Reich bedeutete dies konkret, das 1925.29 36% der Nettoinvestitionen durch den Überschuss aus dem Kapitalverkehr, also durch Nettokapitalimport finanziert wurden. Deutschland, vor dem Krieg ein Kapitalausfuhrland, war in einem ungeheuren Masse zum Kapitaleinfuhrland geworden. Kredite wurden an die Industrie und Landwirtschaft, sowie an öffentliche Körperschaften, die 1927 alleine 1,7 Milliarden Dollar betrugen, vergeben. Diese Abhängigkeit wirkte sich fatal während der Weltwirtschaftskrise aus, als es in Folge eines dramatischen Zusammenbruches der New Yorker Aktienbörse im Oktober 1929 zu Rückruf der kurzfristigen Kredite , die amerikanische Banken an die europäischen Staaten vergeben hatten, kam. Zudem erhöhte die amerikanische Regierung zum Schutz der eigenen Wirtschaft die Importzölle . Der Welthandel (die Gesamtimporte von 75 Ländern) und damit auch die Absatzchancen der exportorientierten Industrie und Landwirtschaft sank von 3 Milliarden Dollar (Januar 1929) auf knapp 1Millarde Dollar (Januar 1933). Damit war neben dem politischem System auch das wirtschaftliche System zusammengebrochen , und die Staaten durchliefen ,politisch wie wirtschaftlich, eine Phase der "Re-Nationalisierung".Die Beziehungen zwischen Gesellschaft und demokratischen Institutionen

Die Neigung der Deutschen sich in Vereinen oder Verbänden zu organisieren war in Deutschland immer schon vorhanden. Max Weber sprach 1910 vom Deutschen als "Vereinsmenschen". Eine wichtige Ausnahme während der Zeit der Weimarer Republik stellten jedoch die Gewerkschaften dar. 1913 waren nur etwas mehr als 3 Millionen Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, 1919 fast 7 Millionen und 1922 annähernd 11 Millionen. In den Jahren der Stabilisierung sank dann die Mitgliederzahl bis auf rund 6 Millionen im Jahre 1925, stieg jedoch noch einmal auf ca. 8 Millionen, eine Zahl die bis Ende 1932 etwa konstant blieb. Das bedeutet, das selbst in den Jahren harter sozialer Auseinandersetzungen höchstens 50 % der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert waren.

Da keine Gesamtdarstellung des Vereins - und Verbandswesen der Weimarer Republik vorlag, werde ich mich auf das Verbandssystem der der Sozialdemokratie nahestehenden Arbeitnehmerschaft beschränken.

Betrachtet man das quantitative Ausmaß, dann war die Weimarer Republik die Blütezeit des sozialdemokratischen Verbandssystems. Etliche Kulturorganisationen und Arbeitnehmervereine wurden erst 1919 gegründet: Die Arbeiterwohlfahrt, die Jungsozialisten, die Kinderfreunde, der Arbeiter-Radio-Bund, die Vereinigung sozialistischer Juristen, die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer, die Sozialistische Vereinigung für Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, der Einheitsverband sozialistischer Handels-und Gewerbetreibender, die sozialistische Studentenschaft, der Sozialdemokratische Intellektuellenbund, der Arbeiter- Schützen-Bund usw. .Auch die früher gegründeten Vereine konnten bis Ende der zwanziger Jahre größtenteils beträchtliche Mitgliederzuwächse verzeichnen. Die "Arbeiter-Radfahrer" konnten bis Ende der zwanziger Jahre ihre Mitgliederzahl auf 314.000 verdoppeln. Die proletarische Freidenkerverbände erlebten einen wahren "Boom2 und zählten schließlich 600.000 Mitglieder (1914:6500). Der Arbeiter-Turn-Bund steigert seine Mitgliederzahl von 170.00 (19149 auf 570.000 und der Arbeiter-Samariter-Bund von 5500 auf 43.000. Allerdings war dies kein linearer Zuwachs. Die sozialdemokratischen Kulturvereine durchlebten in der Weimarer Republik je zwei Phasen des Auf- und Abstiegs. Beides war Ausdruck der jeweils gegebenen politischen und ökonomischen Lage der Republik. Die gravierendsten Einbrüche hatten die Arbeiterorganisationen während und unmittelbar nach der Hyperinflation des Jahres 1923 und 1930, als die Kulturvereine erneut in die Krise (weltweite ökonomische Depression und Arbeitslosigkeit) gerieten, hinzunehmen.

Verallgemeinernd zeigt diese Beispiel deutlich die große Vielfalt von Verbänden und Vereinen, sowie einen hohen Mitgliederstand (Organisationsgrad) und eine (vermutlich ähnliche Abhängigkeit) von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auch bei anderen Vereinen. Neben diesen eher "klassischen" Verbänden und Vereinen gab es auch paramilitärische Verbände und Organisationen, wie z. B. das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold ( Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner mit zeitweilig 3,5 Millionen Mitgliedern, die den staatstragenden Parteien nahestanden), den Stahlhelm (Bund "der unbesiegt heimgekehrten deutschen Frontsoldaten" mit ca. 1 Million Mitgliedern, die der DNVP nahestanden) und der "SA", die 1931 100.000 Mitglieder (mit stark steigender Tendenz) umfaßte

Zu den Indikatoren "Zeitungskonsum" und "freiwillige (soziale) Jugendarbeit" ließen sich keine verwertbaren Daten gewinnen. Zahlen über die quantitative Einbindung von Jugendlichen in das Vereins-und Verbandswesen im Deutschen Reich von 1927 liegen jedoch vor.

Mitgliederzahl Verband Mitgliederzahl Verband

595.000 Evangelische Verbände . 44.000 Politische Verbände

881.000 Katholische Verbände 29.000 "Bündische Gruppen"

1.577.000 Sportverbände 56.000 Sozialistische Verb.

4000 Jüdische Verbände 544.000 Sonstige Verbände

Die Referenden als Indikator für politisches Interesse

Durch Volksbegehren konnte ein Zehntel der Stimmberechtigten den Volksentscheid (ausser in Haushalts-, Abgaben- , und Besoldungsfragen) verlangen. Ein über das Volksbegehren verlangter Volksentscheid bedurfte der Teilnahme von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten, um als gültig zu gelten. Während der Zeit der Weimarer Republik wurden im Reich acht Volksbegehren beantragt (von denen fünf aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt wurden, so dass letztlich drei relevante übrig blieben), und in etwa zwei Dutzend weiteren Fällen haben Parteien oder Verbände Volksinitiativen erwogen oder angekündigt. In den Ländern konnten Volksbegehren oft auch die vorzeitige Auflösung des Landtages verlangen ( was aber nur einmal im Jahre 1931 gelang, als ein erfolgreicher Volksentscheid die Auflösung des oldenburgischen Landtags erzwang). Unter allen Volksinitiativen in den Ländern erlangte aber nur das Begehren zur Auflösung des preussischen Landtages im Jahre 1931 politisches Gewicht.

Die drei Volksinitiativen auf Reichsebene waren: der Volksentscheid zur "entschädigungslosen Enteignung der deutschen Fürsten" 1926 (gescheitert an einer Beteiligung von weniger als der Hälfte der Wahlberechtigten, aber eine 90 %-tige Zustimmung für die Enteignung bei denen, die abgestimmt haben), das Volksbegehren gegen den Bau des "Panzerkreuzers A" 1928 (ein Volksentscheid kam nicht zustande , da sich beim Volksbegehren nur 2,94 % der Stimmberechtigten eintrugen) und der Volksentscheid gegen den "Young-Plan" bzw. Gegen die bisherige Aussenpolitik, die durch den zum Entscheid stehenden Entwurfes eines "Freiheitsgesetzes" völlig umgestaltet werden sollte (gescheiter, da nur knapp 15 % der Wahlberechtigten teilnahmen, die dem Entwurf aber eine 93 %-tige Zustimmung gaben) . Auf Landesebene erbrachte das Volksbegehren zur Auflösung des preussischen Landtages nicht das "JA" der Mehrheit aller Stimmberechtigten (39,2 % der Wahlberechtigten nahmen teil, die dem Antrag eine 94 %-tige Zustimmung gaben).Es ist zu vermuten, das die Wähler, die sowieso mit "Nein" gestimmt hätten, in der Mehrzahl nicht an den Referenden teilnahmen, während die Befürworter ihre Anhängerschaft offenbar gut mobilisieren konnten.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass es ein dichtes und durch einen hohen Organisationsgrad gekennzeichnetes Vereins- und Verbandssystem sowie soziale Netzwerke und Verbundsysteme gab. Die Beteiligung an Referenden war recht unterschiedlich, erreichte jedoch nie die notwendige Beteiligung von mehr als 50 % der Stimmberechtigten. Dennoch denke ich, das man von einem hohen politischen Interesse der Bevölkerung sprechen kann, da viele Themen von "existentieller Bedeutung" zu seien schienen und dementsprechend kontrovers diskutiert wurden. Das gut ausgebaute Vereins- und Verbandswesen konnte die "zivilbürgerliche Gesellschaft" - von der "staatsbürgerlichen Gesellschaft" ganz zu Schweigen- nicht wesentlich stärken, da die Verbände eher eine klassische Partikularinteressenvertretung betrieben und bestrebt waren, den Staat in ihrem Sinne zu instrumentalisieren, so dass von korporatistischen Tendenzen, die einen Gewinn für die Gesellschaft bedeutet hätten, keine Rede sein konnte.

Die Effizienz der demokratischen Institutionen

Versucht man die Effizienz demokratischer Institutionen an den Faktoren Arbeitslosenquote , , Inflationsrate ,Wirtschaftswachstum, Regierungsstabilität und politische Morde abzulesen , ergibt sich für die Weimarer Republik folgendes Bild:

Die offizielle Zählung der Arbeitslosen begann erst 1928, dennoch gibt es auch für die vorigen Jahre zuverlässige Schätzungen

Jahr Arbeitslose laut offizieller Statistik geschätzte Arbeitslose (Einschliesslich

der "unsichtbaren" Arbeitslosen )

absolut in Mio. in % absolut in Mio. in %

1921 0,346 1,8

1922 0,215 1,1

1923 0,818 4,1

1924 0,927 4,8

1925 0,682 3,4

1926 2,025 10,0

1927 1,312 6,2

1928 1,353 7,0 2.22 10,6

1929 1,892 9,6 2,47 11,7

1930 3,076 15,7 3,79 18,1

1931 4,502 23,9 5,62 27,4

1932 5,575 30,6 7,24 36,0

1933 4,804 26,3 6.50 32,7

Inflationsrate:

Die Inflation sollte als Prozess verstanden werden, der bereits 1914, unmittelbar nach dem Ausbruch des Krieges, einsetzte, zahlreiche Phasen durchlief- solche relativer Währungsstabilität und solcher beschleunigten Währungsverfalls- und schließlich in der Hyperinflation ab ende 1922 kulminierte.

Der Weltkrieg kostet das Reich gewaltige Summen, die aus dem Staatshaushalt nicht aufgebracht werden konnten. Steuererhöhungen waren während des Krieges nicht zu verantworten. Deshalb finanzierte die Regierung den Krieg durch verzinste Anleihen bei der Bevölkerung und eine enorme Papiergeldvermehrung (von 2 Milliarden Reichsmark im Jahr 1913 auf 45 Milliarden im Jahr 1919). Allerdings hielt die Güterproduktion nicht mit der Geldmengenpolitik Schritt. Als Folge dieser Wirtschaftspolitik musste die Republik eine völlig zerrütte Währung mit 154 Milliarden Mark Staatsschulden übernehmen. Zusätzlich zu den laufenden Staatsausgaben hatte das Reich noch gewaltige Summen für Reparationszahlungen, Demobilisierungsmassnahmen, Kriegsopferversorgung und andere soziale Aufgaben aufzubringen. Gleichzeitig sanken die Staatseinnahmen aufgrund der Schutzzollpolitik der Siegermächte und einem "stillen Boykott" deutscher Waren im Ausland. Nach dem Krieg führten die Weimarer Regierungen die Inflationspolitik fort und glichen bis 1923 das Haushaltsdefizit durch weitere Erhöhungen der Papiergeldmenge aus. Die Finanzierung des passiven Widerstandes im Ruhrgebiet führte allerdings endgültig zur Hyperinflation und zur Währungsumstellung vom 16. November 1923.Die Inflationsrate von 1919 bis 1923 sah konkret so aus:

Wert der Mark, gemessen an einer Goldmark im Jahr 1914

Dezember 1919 10

31.Oktober 1922 1000

"Ruhrkampf".11..Januar bis 26.September 1923

20.Juli 100.000

16.August 1 Million

2.Oktober 100 Millionen

15.Oktober 1 Milliarde

19.Oktober 10 Milliarden

15.November 1.Billion

16.November, Einführung der Rentenmark 1 RM = 1 Billion

Das Wirtschaftswachstum war eher mäßig. Es erreichte bestenfalls die Produktionskapazität der Vorkriegszeit.

Index der industriellen Produktion ( 1913 = 100 )

1913 100

1918 57

1926 79

1927 101

1928 100

1929 101

1930 89

1931 73

1932 59

1933 66

Die Regierungsstabilität der Weimarer Republik war äußerst gering. In den dreizehn Jahren von 1919 bis 1932 gab es acht Parlamentswahlen (inklusive der Nationalversammlungswahl) und zwanzig Regierungen .

Die politischen Morde waren gerade in den Anfangsjahren und in der Endphase ein großes Problem. Von 1919 bis 1924 ergibt sich folgendes Bild:

Politische Morde von linken Tätern von rechten Tätern Gesamtzahl

Gesamtzahl der

Morde 22 354 376

davon ungesühnt 4 326

teilweise gesühnt 1 27

gesühnt 17 1

Dauer der Strafe

pro Mord 15 Jahre 4 Monate

Hinrichtungen 10 -

Dabei ist auffällig, das die Justiz die Morde von rechtsradikalen weitaus geringer ahndete, als die von linksextremen.

In der Endphase verschärften sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen nach 1930 zunehmend. Während des Reichstagswahlkampfes im Juli 1932 starben bei politischen Auseinandersetzungen in Preussen 99 Menschen, 129 wurden schwer verletzt. Allein am 17/18.Juli 1932 starben bei Strassenkämpfen zwischen Kommunisten und Nationalisten 18 Menschen,,68 wurden verletzt. Im Reich Forderte der politische Terror im Juli und August 1932 über 300 Tote.

Wendet man sich der Sozialpolitik und der Interessenvertretung der Arbeiter als Indikator zu, sieht die Situation günstiger aus. Es wurde ein Arbeitsgerichtswesen mit drei Instanzen und großem Geltungsbereich, sowie ein Schlichtungswesen bei Tarifauseinandersetzungen geschaffen. Überstunden mussten mit einem Zuschlag zum Lohn vergütet werden.!927 wurde die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsvermittlung eingeführt .Die Mieten wurden bis 1925 künstlich niedrig gehalten, was zwar den privaten Wohnungsbau behinderte, aber den Lohn und Gehaltsanteil, der für die Miete aufgewendet werden musste, möglichst gering hielt. Die Hauszinssteuer förderte den öffentlichen Wohnungsbau: 1926 wurden 205.000 und 1928 309.000 neue Wohnungen gebaut. Diese exemplarisch herausgegriffenen Sozialmassnahmen überdauerten aber nicht alle die mannigfaltigen Krisen; viel Reformen und Verbesserungen lösten finanzielle Probleme aus und standen daher auf dem Prüfstand, wurden abgeschwächt oder ganz aufgehoben.

Die Form des demokratischen Systems der Weimarer Republik

Versucht man die Weimarer - nach A. Lijpharts Kriterien- in den Bereich Konsensusdemokratie oder Konkurrenzdemokratie einzuordnen, ergibt sich folgendes Bild:

Die politische macht war zwischen dem Parlament, der Regierung und dem Präsidenten sowie dem Volk (plebiszitäre Element) in einem Spannungsverhältnis verteilt, das durch einen Dualismus und gegenseitige Abhängigkeit geprägt war. Es gab keine Machtkonzentration auf Seiten der Exekutive. Eine Dominanz der Regierung gegenüber dem Parlament war über den "Umweg Reichspräsident" (Präsidialkabinete) möglich. Das Parteiensystem war hochgradig fragmentiert und umfaßte mindestens vier wichtige Parteien. Es gab mehrere Konfliktlinien ( Arbeit-Kapital, Zentrum-Peripherie, Monarchisten-Republikaner), die prägend waren. Das Wahlrecht sah ein Mehrheitswahlsystem vor, und es gab einen asymmetrischen Bikammeralismus (Reichstag und Reichsrat), in dem der Reichstag die "zweite Kammer" dominierte. Im Vergleich zum Kaiserreich gab es eine deutliche Stärkung der staatlichen Zentralgewalt auf Kosten der Länder. Die Verfassung sah erhebliche plebiszitäre Elemente (Volksentscheid, Volksbegehren und Direktwahl des Präsidenten) vor und war somit nicht streng repräsentativ Das Regierungssystem war parlamentarisch mit einseitiger Kompetenzverlagerung zu Gunsten des Reichspräsidenten.

Eine Einordnung der Weimarer Republik in das Schema von Konsensusdemokratie ist problematisch, da durch die Machtverteilung zwischen Regierung, Parlament und Reichspräsident und durch den unterschiedlichen Ge- bzw. Missbrauch dieser Macht eine eindeutige Zuordnung der machtpolitischen Faktoren so pauschal nicht möglich ist. Man wird hierbei unterschiedliche Phasen vorfinden. Ich ordne die Weimarer Republik eher der Konkurrenzdemokratie zu, da es in Theorie und Praxis mit der Person des Reichspräsidenten einen "Alleinregenten" gab.

Nun drängt sich die Frage nach den verfassungstheoretischen Überlegungen im Vorfeld der Nationalversammlung, nach dem "Warum gerade diese Art der Verfassung?" auf. Dabei werden die Theorien von Hugo Preuss und Robert Redslob im Vordergrund stehen. Der Zwang zu Kompromissen, zu dem die Parteien gezwungen waren, damit die Verfassung überhaupt verabschiedet werden konnte, bleiben dabei unberücksichtigt.

Ein Entwurf für die zukünftige Verfassung der deutschen Demokratie lag seit Juli 1917 von Hugo Preuss vor. Er war der Meinung, dass der Reichstag noch nicht mit Sicherheit imstande war, aus sich selbst heraus die Regierung zu bilden. Der Kern seines Entwurfes war die Bestimmung, dass der Kanzler und jeder einzelne Reichsminister auf Verlangen des Reichstages zurücktreten müssten. Dagegen verzichtete er darauf, dem Reichstag die Verantwortung für die Regierungsbildung ganz zu übertragen: Der Kaiser sollte bei der Berufung der auf die vom Reichstag Vorgeschlagenen oder auf Parlamentsmitglieder beschränkt sein. Preuss wollte die Regierungsbildung und den Fortbestand der Regierung auch dann gesichert sehen, wenn sich keine regierungsfähige Reichstagsmehrheit fand. Es sollte lediglich verhindert werden, das die Regierung gegen den ausdrücklichen Willen einer Parlamentsmehrheit im Amt blieb.Während für Preuss ein politisches Eigengewicht des Monarchen notwendig schien, um die Parteien mindestens während einer Übergangszeit bei der Regierungsbildung zu entlasten, glaubte Robert Redslob in der selbständigen politischen Stellung des Staatsoberhauptes geradezu den Schlüssel zur Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems gefunden zu haben. Redslob implizierte drei Möglichkeiten der Lösung von Konflikten zwischen Regierung, Parlament und Wählerschaft:1. Es entsteht eine Differenz zwischen Kabinett und Parlament. Das Staatsoberhaupt nimmt an, die Wähler würden das Kabinett stützen, und entspricht daher dem Auflösungsersuchen des Regierungschefs. 2. Bei einer Differenz zwischen Kabinett und Parlament glaubt das Staatsoberhaupt, die Wähler stünden auf der Seite des Parlamentes. Es wird dann die Auflösung des Parlamentes ablehnen und das Kabinett durch ein neues ersetzen, das die Unterstützung der Parlamentsmehrheit hat. 3. Parlament und Regierung befinden sich nach dem Urteil des Staatsoberhauptes im Widerspruch zur Meinung der Mehrheit der Wählerschaft. Dann hat das Staatsoberhaupt die Möglichkeit, Neuwahlen anzusetzen, um die Wähler über die Fortsetzung der bisherigen Politik entscheiden zu lassen.

Für die liberalen Anhänger der parlamentarischen Demokratie schien Redslob einen Weg gewiesen zu haben, die Funktionsfähigkeit einer parlamentarischen Regierung trotz des deutschen Vielparteiensystems zu sichern: Man brauchte nur dem Monarchen das Recht das Recht zu geben, dem Parlament mit der Auflösung zu drohen, falls es die Neigung zeigte, der Regierung Schwierigkeiten zu machen. Sofern die Wähler nicht eindeutig auf der Seite des Parlamentes standen, würde die Furcht vor Neuwahlen die Parlamentsmehrheit veranlassen, sich wieder um die Regierung zu scharen. Zum Erfolg der Theorie Redslobs trug bei, dass sie die Rolle der Wählerschaft als dem Schiedsrichter bei Konflikten zwischen Parlament und Regierung betonte und daher auch den Vorstellungen der Demokraten entgegenkam, die ein System suchten, in dem der Volkswille und nicht der Wille von im Parlament vertretenen Sonderinteressen ausschlaggebend sein würde.

Die Situation der Frauen in der Weimarer Republik

Dir Verfassung sah die formale Gleichberechtigung vor und bestimmte, das die Ehe " auf der Gleichberechtigung der Geschlechter beruht", aber es gab ein Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstheorie und Praxis. Das Familienrecht im BGB legte beispielsweise eine strikte Unterordnung der Ehefrau unter den Ehemann fest. Nach der Heirat definierte sich die rechtliche Stellung der Frau nur noch über ihren Mann. So bestimmte §1354 BGB: "Dem Mann steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu". Zur Aufnahme einer eigenständigen Erwerbstätigkeit benötigten Frauen (rein rechtlich), die Einwilligung des Mannes, um das Vermögen der Frau ging nach der Heirat in die Verwaltung und Nutznießung des Mannes über. $1627 lautete: Der Vater hat Kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen" und §1634 legte fest, dass bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern die Meinung des Vaters vorgeht. Die rechtliche Situation von Alleinerziehenden Müttern war ebenfalls schlecht, da der Vater des Kindes leicht die Unterhaltszahlungen umgehen konnte. Das (uneheliche) Kind selbst war rechtlich gesehen "nicht mit dem Vater verwandt".

Das Bildungssystem:

An Volks- und Mittel wurden 1926/27 etwa gleich viele männliche und weibliche Schüler unterrichtet .An Berufsschulen lag der Anteil der Frauen bei ca.60 %.An Höheren Schulen gab es eine deutliche Dominanz der männlichen Schüler (etwa 67% der Gesamtzahl ), die sich an wissenschaftlichen Hochschulen noch auf bis zu 90 % steigerte. Der Unterricht fand ,bis auf die Hochschulen, nach Geschlechtern getrennt statt.. Die Zulassung der Frauen zum Studium wurde erst 1908 erreicht und seit 1918 standen ihnen alle akademischen Berufe (die juristischen erst ab 1922) offen.

Weibliche Erwerbstätigkeit:

Zwischen 1882 und 1925 stieg der Anteil weiblicher Erwerbstätiger insgesamt von 24 % auf 36 %. Allein zischen 1925 und 1929 erhöhte sich die Anzahl krankenversicherter Frauen um 20 %. Zwischen 1907 und 1925 stieg die Gesamtzahl der Lohnarbeiterinnen in Industrie und Handwerk um 48 %. Besonders hervorzuheben ist die Expansion des tertiären Sektors: Die Angestelltentätigkeiten wurden dort zunehmend zu einer weiblichen Domäne. Zwischen 1907 und 1925 verdreifachte sich die die Zahl weiblicher kaufmännischer Angestellte in Handel und Industrie.. Jeder dritte Industrie-Angestellte war eine Frau, im Handel lag ihr Anteil bei 45 %. Frauen standen dabei am unteren Ende der beruflichen Qualifikationsniveaus, der innerbetrieblichen Hierarchien und der Lohn- und Gehaltsskalen. Sie waren überwiegend in Klein - und Mittelbetrieben beschäftigt. Der Frauenanteil in höher qualifizierten Berufen blieb gering, wobei sich der (Volksschul-) Lehrerberuf als "Nische" erwies, in dem 1925 100.000 Frauen beschäftigt waren. In der Landwirtschaft und in der Papier- und Textilindustrie, die noch im Kaiserreich einen besonders hohen Frauenanteil aufwiesen, nahm ihr Anteil ab. Das "Leitbild"- vor dem Hintergrund gesetzlicher Regelungen und Tarifverträgen mit Lohnabschlägen für Frauen (die Löhne von Frauen lagen etwa dreissig Prozent unter denen der Männer) - war das des "männlichen Familienernährers" und das der "weiblichen Zuverdienerin"

Politische Partizipation von Frauen:

Der Anteil weiblicher Parlamentarierinnen sieht folgendermaßen aus :

Deutscher Reichstag Gesamtzahl der Abgeordneten Davon Frauen in Prozent

( Wahlen)

Nationalversammlung 423 41 9,6

Reichstagswahlen 1920 469 37 8,0

Mai 1924 472 27 5,7

Dezember 1924 493 33 6,6

1928 490 35 7,3

1930 575 40 6,9

Juni 1932 608 38 6,2

November 1932 608 38 6,2

1933 566 22 3,9

Der Anteil der Frauen in den einzelnen Fraktionen war sehr unterschiedlich:

SPD: 11 % - 14 % KPD (ab 1930): ähnlich SPD andere Parteien: ca.3 %-9 %

Die Frauenbeteiligung bei den Wahlen zur Nationalversammlung und dem ersten und zweiten Reichstag war damals "Weltrekord" ( eine entsprechende Vertretung von Frauen wurde in der BRD erst wieder 1983 erreicht )

Im Gegensatz zum Reichstag war im Reichsrat nie eine Frau vertreten. Keine der Parlamentarierinnen war je Mitglied einer Regierung, und auch Ämter im Reichstag erreichten sie mit Ausnahme des der Schriftführerin nicht. Vom Alter her waren die Parlamentarierinnen jünger als ihre männlichen Kollegen. Ihr durchschnittliches Eintrittsalter lag bei 43, das der Männer bei 48. Nur 58 % der Frauen waren verheiratet (im Vergleich zu 93 % der weiblichen Bevölkerung). Der Beruf der Politikerin ließ sich also anscheinend wesentlich schlechter mit dem Familienleben vereinbaren als der des Politikers.

Parteien und Rekrutierungsmechanismen von Frauen:

Frauen machten 1918 28,3 % der SPD-Mitglieder aus. Diese Zahl viel bis 1923 auf 10,3 %, stieg dann aber bis 1931 auf 22,8 % an. Jeweils drei Frauen waren während der Weimarer Republik im Parteivorstand. Als zentrales Plenum der Frauenarbeit in der Partei fanden insgesamt vier Frauenkonferenzen jeweils nach Parteitagen statt, inhaltliche Parteiarbeit der Frauen konzentrierte sich auf das Gebiet der Sozialpolitik. Innerhalb der Partei war dabei in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Frauenbild die geschlechterspezifische Aufteilung in "Männerpolitik und Frauenpolitik" gleichbedeutend mit "wichtiger und unwichtiger" Politik fest verankert. Zusammenfassend lässt sich festhalten, das die SPD zwar die Partei mit der größten Bereitschaft war, Frauen eine Chance zur politischen Mitarbeit zu geben, diese Bereitschaft jedoch nicht grenzenlos war. Frauen gelangten nie wirklich in wahre Machtpositionen der Partei.

Der Anteil weiblicher KPD-Mitglieder betrug 1922 ca. 10 %, stieg bis Ende der zwanziger Jahre auf 16 % und 1933 15 %. Entsprechend dem Politikverständnis der Partei lag jedoch der Schwerpunkt kommunistischer Frauenpolitik im Gegensatz zur Sozialdemokratischen nicht auf der parlamentarischen Arbeit, sie sollte vielmehr direkt an der Not der Arbeiterin anknüpfen, und sie zur Gegenwehr mobilisieren. Die Bindung der Frauen an die KPD war oberstes Ziel aller kommunistischer Frauenpolitik. Dabei war ihr Hauptproblem die Suche nach Formen und Methoden der politischen Arbeit vor allem unter nicht politischen Frauen. Die KPD entwickelte in den Jahren der Weimarer Republik unterschiedliche Strategien, um die von ihr angestrebte Politisierung der Frauen zu erreichen. Anfangs beschränkte man sich auf die von der Parteizeitschrift "Die Kommunistin" geleistete schriftliche Agitation. Im Jahre 1925 wurde der Rote Frauen- und Mädchenbund als Instrument der Politisierung gegründet. In der Folgezeit wurden weitere überparteilich konzipierte Massenorganisationen im Vorfeld der KPD gegründet. Für alle Arbeiterparteien ist festzustellen, das sie die wirtschaftlichen Bedingungen für die Emanzipation der Frau in den Vordergrund stellten..

Im Gegensatz zu den Arbeiterparteien wurde in keiner der bürgerlichen Parteien eine so ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung über das Konzept von Fraünp9olitik geführt. Dagegen wurde die spezielle Organisation der Frauen in den bürgerlichen Parteien wesentlich stärker ausdifferenziert. Alle entwickelten ähnlich strukturierte Frauenorganisationen auf allen Parteiebenen . Damit wurden die bürgerlichen Parteien ihrem Verständnis von der grundsätzlichen Verschiedenheit von Mann und Frau gerecht; sie betonten in der Parteistruktur die "speziellen Eigenarten von Mann und Frau". Allgemein zeigte sich der Einfluss der bürgerlichen Frauenbewegung in einer Übernahme ihres Frauenbildes bei der Definition von Frauenpolitik aller bürgerlichen Parteien.

Die DDP konnte als politisches Sammelbecken zumindest der führenden Frauen aus der bürgerlichen Frauenbewegung bezeichnet werden. Darüber hinaus kennzeichnete sich die DDP als regelrechte "Akademikerinnenpartei" aus.

Vor dem Hintergrund der Grundorientierung des ZENTRUMS an Christentum und Deutschtum lautete der zentrale Satz zur Stellung der Frau: "Die mütterliche und heimgestaltende Kraft der Frau in Familie und Volksleben ist als unersetzbares Volksgut zu hüten. Weibliche Berufstätigkeit wurde zwar grundsätzlich, aber nicht uneingeschränkt anerkannt. Die volle politische Gleichberechtigung der Frau wurde festgeschrieben. Des weiteren sprach sich das Zentrum in seinem Parteiprogramm für die zentrale Berücksichtigung von Mutter und Kind in der Wohlfahrtspflege und die Förderung des Fraueneinflusses in der Mädchenerziehung aus.

Die Stellung der Frau wurde im Parteiprogramm der DVP ganz ähnlich wie beim Zentrum definiert. Ebenfalls analog zum Zentrum waren die weiblichen Parteimitglieder der DVP auf Reichs-, Wahlkreis- und Ortsebene in Frauenauschüssen organisiert. Die Ausschüsse sollten vor allem die Idee der Volksgemeinschaft und auch den Führergedanken unter den Frauen fördern. Die Frauen sollten zwar in die Partei integriert werden, aber dennoch ihre eigene Arbeit entwickeln. In ihrer Haltung zur Frauenfrage unterschied sich die DNVP kaum von den übrigen rechtskonservativen Parteien. Stärker als die DVP hob sie den nationalen und sozialen Gedanken und das Bekenntnis zum Christentum in ihrem Programm hervor . ähnlich wie beim Zentrum waren zahlreiche Frauen aus der konfessionellen, in diesem Fall aus der evangelischen Frauenbewegung Mitglieder der DNVP.

Alle Parlamentarierinnen der bürgerlichen Parteien rekrutierten sich aus der bürgerlichen Frauenbewegung. Die Parteien stellten sie als Kandidatinnen auf, da sie vor allem zu Beginn der Weimarer Republik die einzigen qualifizierten Frauen waren, die dafür in Frage kamen.

Literaturverzeichnis:

1.Erdmann,Karl-Dietrich / Schulze, Hagen (hrsg.); Weimar. Selbstpreisgabe einer Demokratie. Eine Bilanz heute. Kölner Kolloquium der Fritz Thyssen Stiftung, Juni 1979, Droste Verlag Düsseldorf .

2.Eych, Erich; Geschichte der Weimarer Republik. Von der Konferenz von Locarno bis zu Hitlers Machtübernahme 1925-1933. 4. Auflage, Eugen Rentsch Verlag 1956.

3.Hartmann, Dieter Dirk; Volksinitiativen , Beiträge zur Politikwissenschaft Bd./Vol.6 , Peter Lang Verlag, Frankfurt / M . 1976.

4.Informationen zur politischen Bildung, Heft 109/110; Die Weimarer Republik, Neudruck 1988, Franzis-Verlags Gmbh München.

5.Lehnert,Detlef / Megerle,Klaus (hrsg.); Politische Teilkulturen zwischen Integration und Polarisierung. Zur politischen Kultur in der Weimarer Republik, Westdeutscher Verlag 1990.

6.Lohschelder, Britta; Die Knäbin mit dem Doktortitel. Akademikerinnen in der Weimarer Republik, Centaurus-Verlagsgesellschaft, Pfaffenweiler 1994.

7.Pfändner,Bernhard / Schell, Reiner; Weimarer Republik- Nationalsozialismus, C.C. Buchners Verlag, Bamberg 1990.

8.Statistisches Jahrbuch des Deutschen Reiches, Jahrgang 1928 und 1930.